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Einkaufen ist ein Beziehungsjob

Zusammenfassung der Fachveranstaltungsreihe zum Thema:
Die Facility Management Procurement Chain
Optimale Beschaffungsergebnisse im Spannungsfeld zwischen Fachabteilung und Einkauf Herbst 2011

Den Partner ausbluten lassen, mit Informationen überfrachten, zu oft ausschreiben – wenn Facility Dienstleistungen eingekauft werden, passieren viele Fehler. Wie man sie umgeht, zeigte eine Reihe von Fachveranstaltungen.

Der Hebel ist enorm: „Wenn ich Einkaufskosten um ein Prozent reduziere, führt das zu einer Wertschöpfungssteigerung von 18 Prozent“, analysiert Andreas R. Voegele, Universitätsprofessor und Geschäftsführender Gesellschafter von ConMoto, anlässlich einer Fachveranstaltung zum Thema „Facility Management Procurement Chain“. Es war nur ein Anlass von mehreren, zu dem Experten aus Einkauf, FM-Fachabteilungen und FM-Dienstleister sowie aus branchenfremden Feldern auf Einladung von Reality Consult zusammen kamen. Das Thema lautete immer gleich: „Wie lässt sich der Einkaufsprozess im FM verbessern“. Die traurige – oder gute, je nachdem aus welcher Sicht – Nachricht: Es gibt noch einiges zu tun!
 
 
 
 
„Der Prozess alleine reicht nicht!“, rüttelt Kai-Uwe Reisner wach. „Der erste Stolperstein ist schon mal, dass es oft an Prozessverantwortlichen mangelt.“ Der Senior Consultant von Reality Consult hat schon unzählige Einkaufsperformances optimiert und weiß wovon er spricht. „Wer hat den Hut auf? Ist es der Einkäufer, der Projektmanager oder vielleicht der Fachabteilungsleiter oder doch der zugekaufte Consulter?“
 
Wer bestimmt? – das fragt sich auch der Einkaufsberater Mike Bannert. Allerdings geht es ihm um das Verhältnis zwischen Einkäufer und Lieferant. Mit seinem Unternehmen Bannert Consulting berät der gebürtige Grazer, internationale Unternehmen wie SAP, Shell, REWE, Sony, etc. Um herauszufinden, ob sich der Einkauf als strategischer Partner oder doch als Preisdrücker ohne Gnade verhalten soll, hat er eine eigene Methode entwickelt. (siehe Kasten)
 
Reisner hält den Ansatz des brutalen Preisdrückens bei so komplexen Dienstleistungen wie im Facility Management für völlig falsch: „Einzig und allein um Kosten zu sparen einen Einkaufsprozess zu starten, das reicht nicht.“
Außerdem geht der Trend ohnehin dazu, das momentan vorherrschende Ausschreibungsintervall von zwei bis drei Jahren zu verlängern. Auftraggeber tendieren dazu, nicht mehr so häufig auszuschreiben – schließlich ist das mit enormen Kosten und einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.
 
Außerdem gibt es zu viele Beispiele, bei denen nach einer neuen Vergabe gleich wieder festgestellt wurde, dass das Leistungsverzeichnis eigentlich nicht mehr passt, man nicht weiß wie man die Ergebnisse messen und kontrollieren soll etc.
„Es dauert in Wahrheit drei bis sechs Monate bis ein neuer Dienstleister das Gehen erlernt hat, bis die Infrastruktur passt, bis die Prozesse komplett implementiert sind“, demaskiert Kai-Uwe Reisner falsche Erwartungen.
 
Was sind die Alternativen zu einer Neuausschreibung? Praxisbeispiele zeigen, dass eine sorgfältige Auditierung des Prozesses eine effektive Möglichkeit darstellt. Am Ende gibt es konkrete Maßnahmen, wie es zu einer besseren Fortführung der bestehenden Einkäufer-Lieferanten-Beziehung kommen kann. Bei verschiedenen Standorten eines Unternehmens reicht manchmal auch schon die Konsolidierung der Leistungsverzeichnisse – gleiche Flächen sind oft mit ganz anderen Service Level Agreements bewertet.
 
Geht man eine Ausschreibung von vornherein professionell an, sollte es zu so einem Umstand natürlich gar nicht erst kommen. Reisner: „Das hängst sehr stark von den Informationen ab, die für die Ausschreibung zur Verfügung stehen. Das beginnt bei der Datensammlung: Man erlebt alles, unabhängig ob das Gebäude alt oder neu ist. Einmal bekommt man unzählige CDs vollgestopft mit Gigabytes, unendlich viele Pläne und man hat nur wenig Zeit diese Flut an Informationen auszusortieren und zu bewerten. Wie soll man aus solch einem Info-Chaos in kurzer Zeit das Risiko abschätzen und die Kalkulation aufbauen? Da können die besten Leute sitzen und es wird nicht gehen. Umgekehrt, mit zu wenig Informationen, natürlich auch nicht. Gibt es keine Informationen, hat man keine Basis.“ Für einen professionellen Ablauf, der allen beteiligten Zeit und Geld spart, ist die entsprechende Aufbereitung der Unterlagen gemäß dem Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ also eine gewisse Bringschuld des Einkäufers.
 
Und da wären wir wieder bei der Beziehung zwischen den Agierenden. Die Experten sind sich einig, dass es sicher nicht der richtige Ansatz, wenn jemand auf den Einkauf zukommt und sagt, er solle die Kosten bei der Reinigung um 50 Prozent reduzieren. „Das ist im Fall des Facility Managements ein völlig falscher Ansatz. Er greift zu kurz“, ist Mike Bannert überzeugt. Und Reisner ergänzt: „Es geht doch um den wirklichen Bedarf. Es kann sogar sein, dass in einzelnen Dienstleistungen nach dem Prozess mehr ausgegeben wird, dass aber wo anders deutlich mehr eingespart werden kann.“
 
 
 
Georg Stadlhofer, Head of Consulting          Paulus Marcus, Head of Consulting
Büro Frankfurt, Reality Consult GmbH         Büro Wien, Reality Consult GmbH
 
 
 
 
                 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Zusammenfassung der Fachveranstaltungsreihe zum Thema:
Die Facility Management Procurement Chain
Optimale Beschaffungsergebnisse im Spannungsfeld zwischen Fachabteilung und Einkauf Herbst 2011

Den Partner ausbluten lassen, mit Informationen überfrachten, zu oft ausschreiben – wenn Facility Dienstleistungen eingekauft werden, passieren viele Fehler. Wie man sie umgeht, zeigte eine Reihe von Fachveranstaltungen.

Der Hebel ist enorm: „Wenn ich Einkaufskosten um ein Prozent reduziere, führt das zu einer Wertschöpfungssteigerung von 18 Prozent“, analysiert Andreas R. Voegele, Universitätsprofessor und Geschäftsführender Gesellschafter von ConMoto, anlässlich einer Fachveranstaltung zum Thema „Facility Management Procurement Chain“. Es war nur ein Anlass von mehreren, zu dem Experten aus Einkauf, FM-Fachabteilungen und FM-Dienstleister sowie aus branchenfremden Feldern auf Einladung von Reality Consult zusammen kamen. Das Thema lautete immer gleich: „Wie lässt sich der Einkaufsprozess im FM verbessern“. Die traurige – oder gute, je nachdem aus welcher Sicht – Nachricht: Es gibt noch einiges zu tun!
 
 
 
 
„Der Prozess alleine reicht nicht!“, rüttelt Kai-Uwe Reisner wach. „Der erste Stolperstein ist schon mal, dass es oft an Prozessverantwortlichen mangelt.“ Der Senior Consultant von Reality Consult hat schon unzählige Einkaufsperformances optimiert und weiß wovon er spricht. „Wer hat den Hut auf? Ist es der Einkäufer, der Projektmanager oder vielleicht der Fachabteilungsleiter oder doch der zugekaufte Consulter?“
 
Wer bestimmt? – das fragt sich auch der Einkaufsberater Mike Bannert. Allerdings geht es ihm um das Verhältnis zwischen Einkäufer und Lieferant. Mit seinem Unternehmen Bannert Consulting berät der gebürtige Grazer, internationale Unternehmen wie SAP, Shell, REWE, Sony, etc. Um herauszufinden, ob sich der Einkauf als strategischer Partner oder doch als Preisdrücker ohne Gnade verhalten soll, hat er eine eigene Methode entwickelt. (siehe Kasten)
 
Reisner hält den Ansatz des brutalen Preisdrückens bei so komplexen Dienstleistungen wie im Facility Management für völlig falsch: „Einzig und allein um Kosten zu sparen einen Einkaufsprozess zu starten, das reicht nicht.“
Außerdem geht der Trend ohnehin dazu, das momentan vorherrschende Ausschreibungsintervall von zwei bis drei Jahren zu verlängern. Auftraggeber tendieren dazu, nicht mehr so häufig auszuschreiben – schließlich ist das mit enormen Kosten und einem hohen Arbeitsaufwand verbunden.
 
Außerdem gibt es zu viele Beispiele, bei denen nach einer neuen Vergabe gleich wieder festgestellt wurde, dass das Leistungsverzeichnis eigentlich nicht mehr passt, man nicht weiß wie man die Ergebnisse messen und kontrollieren soll etc.
„Es dauert in Wahrheit drei bis sechs Monate bis ein neuer Dienstleister das Gehen erlernt hat, bis die Infrastruktur passt, bis die Prozesse komplett implementiert sind“, demaskiert Kai-Uwe Reisner falsche Erwartungen.
 
Was sind die Alternativen zu einer Neuausschreibung? Praxisbeispiele zeigen, dass eine sorgfältige Auditierung des Prozesses eine effektive Möglichkeit darstellt. Am Ende gibt es konkrete Maßnahmen, wie es zu einer besseren Fortführung der bestehenden Einkäufer-Lieferanten-Beziehung kommen kann. Bei verschiedenen Standorten eines Unternehmens reicht manchmal auch schon die Konsolidierung der Leistungsverzeichnisse – gleiche Flächen sind oft mit ganz anderen Service Level Agreements bewertet.
 
Geht man eine Ausschreibung von vornherein professionell an, sollte es zu so einem Umstand natürlich gar nicht erst kommen. Reisner: „Das hängst sehr stark von den Informationen ab, die für die Ausschreibung zur Verfügung stehen. Das beginnt bei der Datensammlung: Man erlebt alles, unabhängig ob das Gebäude alt oder neu ist. Einmal bekommt man unzählige CDs vollgestopft mit Gigabytes, unendlich viele Pläne und man hat nur wenig Zeit diese Flut an Informationen auszusortieren und zu bewerten. Wie soll man aus solch einem Info-Chaos in kurzer Zeit das Risiko abschätzen und die Kalkulation aufbauen? Da können die besten Leute sitzen und es wird nicht gehen. Umgekehrt, mit zu wenig Informationen, natürlich auch nicht. Gibt es keine Informationen, hat man keine Basis.“ Für einen professionellen Ablauf, der allen beteiligten Zeit und Geld spart, ist die entsprechende Aufbereitung der Unterlagen gemäß dem Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ also eine gewisse Bringschuld des Einkäufers.
 
Und da wären wir wieder bei der Beziehung zwischen den Agierenden. Die Experten sind sich einig, dass es sicher nicht der richtige Ansatz, wenn jemand auf den Einkauf zukommt und sagt, er solle die Kosten bei der Reinigung um 50 Prozent reduzieren. „Das ist im Fall des Facility Managements ein völlig falscher Ansatz. Er greift zu kurz“, ist Mike Bannert überzeugt. Und Reisner ergänzt: „Es geht doch um den wirklichen Bedarf. Es kann sogar sein, dass in einzelnen Dienstleistungen nach dem Prozess mehr ausgegeben wird, dass aber wo anders deutlich mehr eingespart werden kann.“
 
 
 
Georg Stadlhofer, Head of Consulting          Paulus Marcus, Head of Consulting
Büro Frankfurt, Reality Consult GmbH         Büro Wien, Reality Consult GmbH
 
 
 
 
                 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Instrumente zur Steuerung von Facility Services

Zusammenfassung der Fachveranstaltungsreihe zum Thema:
Instrumente zur Steuerung von Facility Services
oder FM-Dienstleistungen außer Kontrolle April 2011

 

Paradox: Bei der Vergabe von Facility Services verfolgen Auftragnehmer und Auftraggeber ein gemeinsames Ziel, zu oft erreichen sie es aber nicht. Warum das so ist und welche Instrumente es zur Steuerung gibt, klärte eine Fachveranstaltungsreihe.
 
 
Vielen Unternehmen ist unklar, wie viel Controlling nach einer Auftragsvergabe von Facility Services sinnvoll ist. Dabei beginnt der kritische Prozess in Wahrheit schon lange zuvor, denn oftmals werden keine klaren Vereinbarungen getroffen - der Klassiker mit den Äpfeln und den Birnen. Spricht der Kunde etwa von einer täglichen Reinigung, ist noch lange nicht klar, wie oft, was genau und wie gründlich diese erfolgen soll. Im Grunde denkt der einfache Service-Auftragnehmer tätigkeitsorientiert, den Auftraggeber hingegen interessiert nur das Ergebnis. „Dienstleistungen sind hinsichtlich Leistung, Qualität, Quantität und Kosten klar zu definieren, um eine Grundlage für die Messung der Dienstleistungsqualität zu erreichen“, meint Georg Stadlhofer von Reality Consult, die zu diesem Thema Fachveranstaltungen in Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt und Wien abhielten. „Um Dienstleistungsqualität kontrollieren zu können, ist ein hohes Maß an Standardisierung notwendig, das heißt Service-Level-Agreements“, bringt er es auf den Punkt.
 
 
 
 
 
Klar kommunizieren, dann kontrollieren
 
Zum Beispiel in der Reinigung: In den Servicelevels steht etwa, dass die Reinigungskraft, für Boden und Möbel zwei unterschiedliche Tücher verwenden muss, der Tisch auch unter den darauf stehenden Gegenständen feucht abzuwischen ist und der Papierkorb ausgeleert und ausgewischt werden muss. Gleichzeitig wird vorgegeben, wie oft diese Reinigung zu erfolgen hat. Sind die Vorgaben so klar definiert, sind sie auch leichter zu kontrollieren – so die zu reinigenden Flächen nicht übermäßig groß sind. Konzerne oder große Fonds müssen sich ein eigenes Kontrollsystem überlegen, wenn sie mehrere tausend Servicelevels vereinbart haben. Bei Unternehmen etwa werden per Zufallsgenerator einzelne Leistungspositionen, also Servicelevels, ausgewählt, die dann besichtigt und kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kontrolle fließen in ein Ampelsystem ein – in die grüne Spalte kommt alles, was zur Zufriedenheit erledigt wurde, gelb heißt naja und was bei rot steht, kann man sich ja denken. Mit dieser Methode ist über einen längeren Zeitraum rasch ersichtlich, wie gut die Reinigung funktioniert. Daraus abgeleitet können Bonus-Malussysteme oder Strafen erfolgen, so sie natürlich im Vertrag zuvor vereinbart wurden.
 
 
 
 
Weitere Tools: Jürgen D. Hege, Direktor der Commerz Real, verlässt sich nicht nur auf die eigene Kontrolle, sondern hat auch noch ein Beschwerdemanagement für die Mieter eingeführt. Grundvoraussetzung für dieses System ist natürlich, dass alle Objektdaten ebenso einheitlich strukturiert verfügbar sind, wie die Verträge – anders wäre das Portfolio von 240 Immobilien in 20 Ländern nicht in den Griff zu bekommen.
 
 
 
Gemeinsames Ziel: zufriedene Mieter
 
Nicht nur Auftragnehmer wollen, dass die Nutzer zufrieden sind, auch die Auftragnehmer bemühen sich, die Mieter happy zu halten. Kommen weniger Beschwerden zum vom Eigentümer bestellten Property Manager durch, bedeutet das höhere Zufriedenheitswahrnehmung. Darum bewerten auch alle Auftragnehmer der Reality Consult-Diskussionsreihe die Kommunikation als einen der zentralen Erfolgsfaktoren. Umfragen, Beschwerdemanagement etc. seien geeignete Instrumente. Thomas Kiss, Geschäftsführer der STRABAG Property and Facility Services, sieht sogar eine Mediatorenrolle zwischen Eigentümer und Mieter als seine Aufgabe.
 
 
Zweiter wesentlicher Knackpunkt bei den Serviceerbringern sind die ausführenden Mitarbeiter. Aufgrund des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt hat die Dr. Sasse AG etwa ein umfassendes Personalentwicklungsprogramm aufgestellt. Am besten sei es, so Peter Praum von Gegenbauer Facility Management GmbH, wenn die Verzahnung von Mensch und Maschine reibungslos klappt: also motivierte, sich stetig weiterbildende Mitarbeiter auf der einen, professionelle IT-Tools und CAFM auf der anderen Seite. Letztere wird schließlich auch für ein umfassendes Dokumentationssystem benötigt, damit Rechtsstreitigkeiten rasch geklärt werden können.
 
 
Ein anderer Weg von Anfang an für Klarheit zu sorgen, ist der Einsatz eines objektiven Dritten. Audits, unabhängig geprüfte Zertifikate oder externe Property Manager werden hierfür eingesetzt. Die freilich sind nicht billig und Dr. Eberhard Sasse, Vorstandsvorsitzender der Dr. Sasse AG nennt dann doch noch einen der schlimmsten Faktoren, der die Qualität bedroht und der nur schwer in den Griff zu bekommen ist: den Kostendruck.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Georg Stadlhofer, Head of Consulting
Reality Consult GmbH
 

Zusammenfassung der Fachveranstaltungsreihe zum Thema:
Instrumente zur Steuerung von Facility Services
oder FM-Dienstleistungen außer Kontrolle April 2011

 

Paradox: Bei der Vergabe von Facility Services verfolgen Auftragnehmer und Auftraggeber ein gemeinsames Ziel, zu oft erreichen sie es aber nicht. Warum das so ist und welche Instrumente es zur Steuerung gibt, klärte eine Fachveranstaltungsreihe.
 
 
Vielen Unternehmen ist unklar, wie viel Controlling nach einer Auftragsvergabe von Facility Services sinnvoll ist. Dabei beginnt der kritische Prozess in Wahrheit schon lange zuvor, denn oftmals werden keine klaren Vereinbarungen getroffen - der Klassiker mit den Äpfeln und den Birnen. Spricht der Kunde etwa von einer täglichen Reinigung, ist noch lange nicht klar, wie oft, was genau und wie gründlich diese erfolgen soll. Im Grunde denkt der einfache Service-Auftragnehmer tätigkeitsorientiert, den Auftraggeber hingegen interessiert nur das Ergebnis. „Dienstleistungen sind hinsichtlich Leistung, Qualität, Quantität und Kosten klar zu definieren, um eine Grundlage für die Messung der Dienstleistungsqualität zu erreichen“, meint Georg Stadlhofer von Reality Consult, die zu diesem Thema Fachveranstaltungen in Berlin, München, Düsseldorf, Frankfurt und Wien abhielten. „Um Dienstleistungsqualität kontrollieren zu können, ist ein hohes Maß an Standardisierung notwendig, das heißt Service-Level-Agreements“, bringt er es auf den Punkt.
 
 
 
 
 
Klar kommunizieren, dann kontrollieren
 
Zum Beispiel in der Reinigung: In den Servicelevels steht etwa, dass die Reinigungskraft, für Boden und Möbel zwei unterschiedliche Tücher verwenden muss, der Tisch auch unter den darauf stehenden Gegenständen feucht abzuwischen ist und der Papierkorb ausgeleert und ausgewischt werden muss. Gleichzeitig wird vorgegeben, wie oft diese Reinigung zu erfolgen hat. Sind die Vorgaben so klar definiert, sind sie auch leichter zu kontrollieren – so die zu reinigenden Flächen nicht übermäßig groß sind. Konzerne oder große Fonds müssen sich ein eigenes Kontrollsystem überlegen, wenn sie mehrere tausend Servicelevels vereinbart haben. Bei Unternehmen etwa werden per Zufallsgenerator einzelne Leistungspositionen, also Servicelevels, ausgewählt, die dann besichtigt und kontrolliert werden. Die Ergebnisse der Kontrolle fließen in ein Ampelsystem ein – in die grüne Spalte kommt alles, was zur Zufriedenheit erledigt wurde, gelb heißt naja und was bei rot steht, kann man sich ja denken. Mit dieser Methode ist über einen längeren Zeitraum rasch ersichtlich, wie gut die Reinigung funktioniert. Daraus abgeleitet können Bonus-Malussysteme oder Strafen erfolgen, so sie natürlich im Vertrag zuvor vereinbart wurden.
 
 
 
 
Weitere Tools: Jürgen D. Hege, Direktor der Commerz Real, verlässt sich nicht nur auf die eigene Kontrolle, sondern hat auch noch ein Beschwerdemanagement für die Mieter eingeführt. Grundvoraussetzung für dieses System ist natürlich, dass alle Objektdaten ebenso einheitlich strukturiert verfügbar sind, wie die Verträge – anders wäre das Portfolio von 240 Immobilien in 20 Ländern nicht in den Griff zu bekommen.
 
 
 
Gemeinsames Ziel: zufriedene Mieter
 
Nicht nur Auftragnehmer wollen, dass die Nutzer zufrieden sind, auch die Auftragnehmer bemühen sich, die Mieter happy zu halten. Kommen weniger Beschwerden zum vom Eigentümer bestellten Property Manager durch, bedeutet das höhere Zufriedenheitswahrnehmung. Darum bewerten auch alle Auftragnehmer der Reality Consult-Diskussionsreihe die Kommunikation als einen der zentralen Erfolgsfaktoren. Umfragen, Beschwerdemanagement etc. seien geeignete Instrumente. Thomas Kiss, Geschäftsführer der STRABAG Property and Facility Services, sieht sogar eine Mediatorenrolle zwischen Eigentümer und Mieter als seine Aufgabe.
 
 
Zweiter wesentlicher Knackpunkt bei den Serviceerbringern sind die ausführenden Mitarbeiter. Aufgrund des Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt hat die Dr. Sasse AG etwa ein umfassendes Personalentwicklungsprogramm aufgestellt. Am besten sei es, so Peter Praum von Gegenbauer Facility Management GmbH, wenn die Verzahnung von Mensch und Maschine reibungslos klappt: also motivierte, sich stetig weiterbildende Mitarbeiter auf der einen, professionelle IT-Tools und CAFM auf der anderen Seite. Letztere wird schließlich auch für ein umfassendes Dokumentationssystem benötigt, damit Rechtsstreitigkeiten rasch geklärt werden können.
 
 
Ein anderer Weg von Anfang an für Klarheit zu sorgen, ist der Einsatz eines objektiven Dritten. Audits, unabhängig geprüfte Zertifikate oder externe Property Manager werden hierfür eingesetzt. Die freilich sind nicht billig und Dr. Eberhard Sasse, Vorstandsvorsitzender der Dr. Sasse AG nennt dann doch noch einen der schlimmsten Faktoren, der die Qualität bedroht und der nur schwer in den Griff zu bekommen ist: den Kostendruck.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Georg Stadlhofer, Head of Consulting
Reality Consult GmbH
 

"Haftungsrisiko Betreiberverantwortung"

Zusammenfassung der Fachveranstaltung zum Thema Haftungsrisiko "Betreiberverantwortung"
(21.6. 2007 in Wien)

Referent: Ulrich Glauche
Ullrich Glauche ist der Experte wenn es um die rechtlichen Aspekte der Betreiberverantwortung geht. Herr Glauche ist Autor der entsprechenden GEFMA Richtlinie und Leiter des Richtlinienwesens des GEFMA.

Haftungsrisiko "Betreiberverantwortung"
In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffend Betreiberverantwortung verschärft. Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sind zunehmend Haftungsrisiken ausgesetzt. Viele Führungskräfte sind sich der möglichen Folgen noch gar nicht bewusst, die sich aus Fehlern oder Versäumnissen ihrer Unternehmen ergeben können.

Diese ausgesprochen komplexe Materie, die Nahtstellen zwischen Organisation, Technik und Recht (Geltungsbereich von Gesetzen, Verordnungen, UVV‘s, DIN-Normen, VDE-, VdS-Richtlinien ...) aufweist ist mit der Richtlinie GEFMA 190 zusammengefaßt.

Was ist per Definition "Betreiberverantwortung"?
„Verantwortung ist die Pflicht, für Handlungen - sei es in der Form des Tuns oder des Unterlassens -
einzustehen und die Folgen zu tragen. Der Inhalt der Verantwortung hängt von der Aufgabe ab, die zu erfüllen ist.“ [GUV 50.8.02]

Gründe für das Verfassen der GEFMA 190:

  • bislang wenig Literatur / Fachveröffentlichungen zu diesem Thema
  • bisher nur wenige Veranstaltungen / Seminare zu diesem Thema
  • nur wenige substanzielle Inhalte auch im Internet
  • vorhandene Quellen selten mit Bezug zum Facility Management
  • im FM bisher als juristische Themen ausführlich nur behandelt:
  • Vergabe- und Vertragsrecht (im Zusammenhang mit Outsourcing)
  • § 613a BGB Betriebsübergang
  • Arbeitnehmerüberlassung

=> Große Informationsdefizite mit weitgehend unbekannten Risiken für Eigentümer und Betreiber
Die Anforderungen an einen Betreiber einer Immobilie sind vielfältigst und bestehen aus einer
unübersichtlichen Anzahl von Verordnungen, Gesetzen und Erlässen, die es zu erfüllen gilt. Vielfach nicht bekannt ist, dass ein Nichtbeachten auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Zielgruppe der GEFMA 190

  • Privat-rechtliche Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
    (Banken, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen, Hotels ...) 
  • Öffentlich-rechtliche Immobilieneigentümer 
    (Bund, Länder, Städte & Gemeinden, Körpersch., Anstalten + Stift. d.öff.R.) 
  • Halböffentliche Unternehmen (Flughäfen, Messen, DB, Post)

... jeweils in den Funktionen 

  • Eigentümer öffentlicher Gebäude
  • Selbstnutzer oder Vermieter 
  • Auftraggeber von Betriebsführungsdienstleistungen sowie 
  • Dienstleister (Auftragnehmer v. Betriebsführungsdienstleistungen)

=> Stehen in Betreiberverantwortung


Anwendungsbereiche der Richtlinie GEFMA 190

  • Eigentum an Grundstücken und Gebäuden
  • Betrieb von Gebäuden inkl. Sonderbauten (gemäß Länderbauordnungen) 
  • Betrieb von Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten, Geschäftshäusern, Hochhäusern, Krankenhäusern (aus Gebäudesicht); Großgaragen 
  • Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzüge) 
  • Betrieb von Arbeitsstätten 
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln 
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen 
  • Betrieb von Anlagen gemäß BImSchG
     

Auszug aus der Richtlinie: Sachlicher Umfang
Schutz persönlicher Rechtsgüter:

  • Leben
  • Körper 
  • Gesundheit 
  • Freiheit 
  • Eigentum
     

gesetzliche Forderungen an Betreiber

  • Brandschutz (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch)
  • Blitzschutz
  • Schallschutz
  • Standsicherheit
  • Verkehrssicherheit
  • Schutz vor elektrischem Schlag
  • Schutz vor Gefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Schutz vor Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen
     

Schutz der Umwelt 

  • Luft
  • Boden
  • Wasser
  • Klimaschutz
  • Bodenschutz
  • Wasserschutz

... durch ordnungsgemäße 

  •  Luftreinhaltung
  • Abfallentsorgung
  • Abwasserentsorgung

Gesetzliche Betreiberpflichten
Auszug aus: Gesetzliche Betreiberpflichten
 

  • Unternehmenspflichten (der jur. Person od. Pers.ges.) oder gegenüber Beschäftigten
  • gegenüber der Allgemeinheit 
  • gegenüber Behörden 
  • gegenüber der Umwelt

Mögliche Rechtsfolgen:

  ... für Unternehmen ... für Personen
arbeits- und
disziplinarrechtlich
Verweis, Abmahnung  
zivilrechtlich Schadensersatz
gegenüber geschädigten
Dritten
Schadensersatz  
... gegenüber Dritten
...geg. eig. Unternehmen
...geg. Unfallversicherung
ordnungsrechtlich Bußgeld Bußgeld
strafrechtlich - Geldstrafe
Freiheitsstrafe
Berufsverbot
öffentlich-rechtlich Nutzungsverbot
Stilllegung
-
sonst. Verlust des
Versicherungsschutzes
Verlust des
Versicherungsschutzes


Auszug aus: Empfehlungen
a) Allgemeine Klärungen
 
 

  • Art des/der Gebäude/s (Sonderbau / Beherbergungs- oder Versammlungsstätte? Geschäfts-, Hoch-, Krankenhaus usw.) 
  • Welche Behörde ist Bauaufsichtsbehörde? Welche Feuerwehr? 
  • Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig (in D ca. 100)? 
  • Welches sind zugelassene Überwachungsstellen? 
  • Welche Rechtsvorschriften treffen im Einzelfall zu?
     

Welches ist der jeweils aktuelle Stand?

b) Organisatorische Regelungen
 

  • Klare organisatorische Zuordnung der Betreiberverantwortung: Identifikation des Betreibers /Grundstückeigentümers als juristische oder natürliche Person (vgl. § 52a BImSchG)
  • Entscheidung über Eigen- oder Fremdwahrnehmung
  • Entscheidung über Pflichtenübertragungen (welche? an wen?)

c) Maßnahmen 

  • Risikoabschätzung: Welches sind die größten Gefahren im Gebäude?
  • Bereitstellung /Schaffung von Arbeitsunterlagen (anweisende Doku) 
  • Pflichten- und Terminüberwachung bei gesetzlichen Prüfungen
  • Wirksame Pflichtenübertragungen
  • Regelmäßig wiederholte Schulungen und Unterweisungen 
  • Ggf. Einführung eines Managementsystems (QMS, UMS, AMS, IH-MS) 
  • Erstellung nachweisender Doku (schriftl. Erlaubnisse, Freigaben...) 
  • Richtige Verwendung verfügbarer Mittel (Vorrang für Maßnahmen zurEinhaltung gesetzlicher Forderungen) 
  • Notfalls Stilllegung von Gebäuden oder Anlagen (‚ultima ratio‘), wenn Auflagen nicht erfüllt werden können
     

d) Versicherungen 

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Sachversicherung: Sachschäden, z.B. Überflutung, Brand 
  • Betriebshaftpflicht, Haftungsansprüche gegen das Unternehmen 
  • Umwelthaftpflicht: Schäden an der Umwelt 
  • Organhaftpflicht: sichert Organe eines Unternehmens als Personen
     

FAZIT:

           Kenntnis der Vorschriften
          + ordnungsgemäßes Handeln 
          + Dokumentation
          = Sicherheit vor Sanktionen

Zusammenfassung der Fachveranstaltung zum Thema Haftungsrisiko "Betreiberverantwortung"
(21.6. 2007 in Wien)

Referent: Ulrich Glauche
Ullrich Glauche ist der Experte wenn es um die rechtlichen Aspekte der Betreiberverantwortung geht. Herr Glauche ist Autor der entsprechenden GEFMA Richtlinie und Leiter des Richtlinienwesens des GEFMA.

Haftungsrisiko "Betreiberverantwortung"
In den letzten Jahren haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen betreffend Betreiberverantwortung verschärft. Eigentümer und Betreiber von Gebäuden sind zunehmend Haftungsrisiken ausgesetzt. Viele Führungskräfte sind sich der möglichen Folgen noch gar nicht bewusst, die sich aus Fehlern oder Versäumnissen ihrer Unternehmen ergeben können.

Diese ausgesprochen komplexe Materie, die Nahtstellen zwischen Organisation, Technik und Recht (Geltungsbereich von Gesetzen, Verordnungen, UVV‘s, DIN-Normen, VDE-, VdS-Richtlinien ...) aufweist ist mit der Richtlinie GEFMA 190 zusammengefaßt.

Was ist per Definition "Betreiberverantwortung"?
„Verantwortung ist die Pflicht, für Handlungen - sei es in der Form des Tuns oder des Unterlassens -
einzustehen und die Folgen zu tragen. Der Inhalt der Verantwortung hängt von der Aufgabe ab, die zu erfüllen ist.“ [GUV 50.8.02]

Gründe für das Verfassen der GEFMA 190:

  • bislang wenig Literatur / Fachveröffentlichungen zu diesem Thema
  • bisher nur wenige Veranstaltungen / Seminare zu diesem Thema
  • nur wenige substanzielle Inhalte auch im Internet
  • vorhandene Quellen selten mit Bezug zum Facility Management
  • im FM bisher als juristische Themen ausführlich nur behandelt:
  • Vergabe- und Vertragsrecht (im Zusammenhang mit Outsourcing)
  • § 613a BGB Betriebsübergang
  • Arbeitnehmerüberlassung

=> Große Informationsdefizite mit weitgehend unbekannten Risiken für Eigentümer und Betreiber
Die Anforderungen an einen Betreiber einer Immobilie sind vielfältigst und bestehen aus einer
unübersichtlichen Anzahl von Verordnungen, Gesetzen und Erlässen, die es zu erfüllen gilt. Vielfach nicht bekannt ist, dass ein Nichtbeachten auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann.

Zielgruppe der GEFMA 190

  • Privat-rechtliche Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden
    (Banken, Versicherungen, Industrie- und Handelsunternehmen, Hotels ...) 
  • Öffentlich-rechtliche Immobilieneigentümer 
    (Bund, Länder, Städte & Gemeinden, Körpersch., Anstalten + Stift. d.öff.R.) 
  • Halböffentliche Unternehmen (Flughäfen, Messen, DB, Post)

... jeweils in den Funktionen 

  • Eigentümer öffentlicher Gebäude
  • Selbstnutzer oder Vermieter 
  • Auftraggeber von Betriebsführungsdienstleistungen sowie 
  • Dienstleister (Auftragnehmer v. Betriebsführungsdienstleistungen)

=> Stehen in Betreiberverantwortung


Anwendungsbereiche der Richtlinie GEFMA 190

  • Eigentum an Grundstücken und Gebäuden
  • Betrieb von Gebäuden inkl. Sonderbauten (gemäß Länderbauordnungen) 
  • Betrieb von Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten, Geschäftshäusern, Hochhäusern, Krankenhäusern (aus Gebäudesicht); Großgaragen 
  • Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Aufzüge) 
  • Betrieb von Arbeitsstätten 
  • Bereitstellung von Arbeitsmitteln 
  • Umgang mit gefährlichen Stoffen 
  • Betrieb von Anlagen gemäß BImSchG
     

Auszug aus der Richtlinie: Sachlicher Umfang
Schutz persönlicher Rechtsgüter:

  • Leben
  • Körper 
  • Gesundheit 
  • Freiheit 
  • Eigentum
     

gesetzliche Forderungen an Betreiber

  • Brandschutz (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch)
  • Blitzschutz
  • Schallschutz
  • Standsicherheit
  • Verkehrssicherheit
  • Schutz vor elektrischem Schlag
  • Schutz vor Gefahren im Umgang mit Arbeitsmitteln
  • Schutz vor Gefahren im Umgang mit gefährlichen Stoffen
     

Schutz der Umwelt 

  • Luft
  • Boden
  • Wasser
  • Klimaschutz
  • Bodenschutz
  • Wasserschutz

... durch ordnungsgemäße 

  •  Luftreinhaltung
  • Abfallentsorgung
  • Abwasserentsorgung

Gesetzliche Betreiberpflichten
Auszug aus: Gesetzliche Betreiberpflichten
 

  • Unternehmenspflichten (der jur. Person od. Pers.ges.) oder gegenüber Beschäftigten
  • gegenüber der Allgemeinheit 
  • gegenüber Behörden 
  • gegenüber der Umwelt

Mögliche Rechtsfolgen:

  ... für Unternehmen ... für Personen
arbeits- und
disziplinarrechtlich
Verweis, Abmahnung  
zivilrechtlich Schadensersatz
gegenüber geschädigten
Dritten
Schadensersatz  
... gegenüber Dritten
...geg. eig. Unternehmen
...geg. Unfallversicherung
ordnungsrechtlich Bußgeld Bußgeld
strafrechtlich - Geldstrafe
Freiheitsstrafe
Berufsverbot
öffentlich-rechtlich Nutzungsverbot
Stilllegung
-
sonst. Verlust des
Versicherungsschutzes
Verlust des
Versicherungsschutzes


Auszug aus: Empfehlungen
a) Allgemeine Klärungen
 
 

  • Art des/der Gebäude/s (Sonderbau / Beherbergungs- oder Versammlungsstätte? Geschäfts-, Hoch-, Krankenhaus usw.) 
  • Welche Behörde ist Bauaufsichtsbehörde? Welche Feuerwehr? 
  • Welcher Unfallversicherungsträger ist zuständig (in D ca. 100)? 
  • Welches sind zugelassene Überwachungsstellen? 
  • Welche Rechtsvorschriften treffen im Einzelfall zu?
     

Welches ist der jeweils aktuelle Stand?

b) Organisatorische Regelungen
 

  • Klare organisatorische Zuordnung der Betreiberverantwortung: Identifikation des Betreibers /Grundstückeigentümers als juristische oder natürliche Person (vgl. § 52a BImSchG)
  • Entscheidung über Eigen- oder Fremdwahrnehmung
  • Entscheidung über Pflichtenübertragungen (welche? an wen?)

c) Maßnahmen 

  • Risikoabschätzung: Welches sind die größten Gefahren im Gebäude?
  • Bereitstellung /Schaffung von Arbeitsunterlagen (anweisende Doku) 
  • Pflichten- und Terminüberwachung bei gesetzlichen Prüfungen
  • Wirksame Pflichtenübertragungen
  • Regelmäßig wiederholte Schulungen und Unterweisungen 
  • Ggf. Einführung eines Managementsystems (QMS, UMS, AMS, IH-MS) 
  • Erstellung nachweisender Doku (schriftl. Erlaubnisse, Freigaben...) 
  • Richtige Verwendung verfügbarer Mittel (Vorrang für Maßnahmen zurEinhaltung gesetzlicher Forderungen) 
  • Notfalls Stilllegung von Gebäuden oder Anlagen (‚ultima ratio‘), wenn Auflagen nicht erfüllt werden können
     

d) Versicherungen 

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Sachversicherung: Sachschäden, z.B. Überflutung, Brand 
  • Betriebshaftpflicht, Haftungsansprüche gegen das Unternehmen 
  • Umwelthaftpflicht: Schäden an der Umwelt 
  • Organhaftpflicht: sichert Organe eines Unternehmens als Personen
     

FAZIT:

           Kenntnis der Vorschriften
          + ordnungsgemäßes Handeln 
          + Dokumentation
          = Sicherheit vor Sanktionen