Neue Richtlinie GEFMA/gif 210 Betriebs- und Nebenkosten bei gewerblichem Raum.
Reality Consult hat bei der Ausarbeitung der Richtlinie aktiv mitgearbeitet.
Ende der Umlage-Streitigkeiten bei Gewerbe-Mietverträgen in Sicht.
Verbände GEFMA e.V. und gif e.V. legen gemeinsamen Standard vor.
Die Definition und Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten in Mietverhältnissen ist seit jeher ein steter Anlass für Diskussionen, Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietvertragsparteien.
Während im Wohnungsbau mit der Betriebskostenverordnung (BetrKV, früher: 2. Berechnungsverordnung) eine einheitliche gesetzliche Regelung besteht, herrscht bei Mietverträgen über Gewerberaum der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die damit gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten werden häufig aber nicht professionell genutzt.
Die jetzt vorliegende GEFMA/gif-Richtlinie 210 definiert deshalb Betriebs- und Nebenkosten entsprechend dem aktuellen Verständnis von Leistungen und Kosten im Facility Management. Erklärte Zielsetzungen sind dabei Vereinfachung, Transparenz, Rechtssicherheit und Befriedung zwischen den Mietvertragsparteien.
Teil 1 der Richtlinie enthält ausführliche Erläuterungen zum rechtlichen Hintergrund, zur Definition der Betriebs- und Nebenkosten auf der Grundlage der bekannten 17 Betriebskostenpositionen der BetrKV und zu 17 weiteren potenziell umlagefähigen Kostenarten.
Teil 2 stellt eine entsprechende Aufstellung dar, die nach individuellen Anpassungen unmittelbar als Anlage zu Mietverträgen verwendet werden kann.
Der BFW Bundesfachverband der Wohnungs- und Immobilienverwalter e.V. trägt den Standard mit, der für 44,- EUR (für Mitglieder ermäßigt) bei den Verbänden GEFMA und gif bezogen werden kann.
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